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Auflage:55.000+

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Gleichbehandlung vor dem Gesetz

Gibt es eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz für rechtlich verfolgte Corona Kritiker?

Meine Antwort hierauf lautet: Nein. Und was besagt dies über unser Rechtssystem?

Im Rahmen meiner Tätigkeit kann ich diverse von Rechtsverfolgungsbehör­den zu Las­ten der rechtlich verfolgten Kritiker begangene Rechts­­verstöße fest­stel­len.

Beispielsweise

  • werden Kritiker wegen eines anderen Tatvorwurfs verurteilt, als für den sie angeklagt waren; ausdrückliche Nachfragen vor der mündlichen Ver­handlung, um den Tatvorwurf definitiv zu klären, wurden nicht beant­wortet;
  • wird Akteneinsicht nicht bzw. nicht vollständig gewährt bzw. um meh­re­re Monate verzögert, was eine eklatante Beschneidung der Vertei­di­gungs­rechte der verfolgten Kritiker bedeutet;
  • wurde den Belastungszeugen vor dem Verhandlungstermin die vorge­wor­­­fene Tat und das Tatdatum mitgeteilt, so dass sie sich hierauf vor­be­reiten konnten, nicht aber den Entlas­tungszeugen;
  • wird in mündlichen Verhandlungen das Verteidigungsvorbringen zu wei­ten Teilen nicht zugelassen,
  • und vieles mehr.

Und deswegen beantworte ich die im Titel aufge­worfene Frage, ob Corona-Maß­nahmen-Kritiker vor dem Gesetz gleichbehandelt werden, mit einem kla­ren „Nein“!

Im Einzelnen:

Die vorbeschriebenen durch die Rechtsverfolgungsbehörden begangenen Rechts­verstöße ereigneten sich bis zum heutigen Tag im Zusammenhang mit der Verfolgung von Tat­vor­würfen wie, dass eine Corona-Maßnahmen-Kritikerin vor über zwei Jah­ren im De­zember 2021 als Ver­sammlungs­leiterin gegen die Beschränkung der Ver­sammlungs­bescheide ver­stoßen haben soll, dafür Sorge zu tragen, dass 60 Minuten vor Ver­samm­lungsbeginn 100 Ordner auf der Ver­sammlungsfläche präsent sind. Die Ordner hät­ten gemäß Begründung der Be­schränkung im Versammlungsbescheid bei den Teilnehmern insbesondere die Einhaltung der Masken­pflicht überwachen sollen.

Für derartige Vor­würfe wird noch heute, also im Jahr 2024, ein Bußgeld von € 800.- pro Verstoß festgesetzt, un­geachtet der Tatsache, dass derart deut­lich vor Versammlungsbeginn noch keine Ver­samm­­­lungs­teil­neh­mer vor Ort waren und somit durch diese auch keine Mas­ken- oder sonstige ­­Verstöße be­gan­gen werden konnten.

UNDder anzeigeerstattende Polizist selbst, der hunderte weitere Masken­ver­stöße zur An­zeige brachte, dabei fotografiert und gefilmt wurde, wie er selbst trotz gelten­der Mas­kentragepflicht keine Maske trug und keinen Si­cherheitsabstand ein­hielt und dies sogar, während er gegen Maß­nah­me­kritiker vorging.

Dies ist den Rechtsverfolgungsbehörden bekannt.

Die Frage drängt sich auf: Kann es angesichts dessen bei der Verhängung von Bußgeldern bei irgendeiner der beteiligten Behörden – Ordnungsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht – also wirklich um die Sicherung des Infektions­schutzes gehen? Oder ist dies nur ein Vorwand?

Eine Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Ver­samm­lungs­be­scheide wegen fehlender Rechts­grundlage ließ das Gericht nicht zu.

Und dies, obgleich keine Rechtsprechung auffindbar ist, die die Rechtmäßigkeit der vorgenannten Beschränkung bestätigen würde. Der Grund hierfür drängt sich auf: die Gesetzes­lage erlaubt schlichtweg derlei Beschränkungen nicht.

Dennoch ließ die Richterin noch nicht einmal eine Verhandlung hierüber zu und ebenso wenig zu diversem weiteren Verteidigungsvorbringen.

Und unter anderem hierauf stütze ich also meine Einschätzung, dass rechtlich ver­folgte Corona­s-Maßnahmen-Kritiker nur sehr reduzierte Rechte haben, eine Gleichheit vor dem Gesetz nicht besteht. 

Und dieser Auffassung bin ich deswegen umso mehr, weil der Sinn der vor­ge­nannten im Versamm­lungs­bescheid aufgeführten Begründung für die hohe Ordnerzah­lvorga­be, nämlich die Überwachung der Masken­pflicht, inzwi­schen widerlegt ist.

Denn das Tragen von Masken im Außenbereich hat keinen Einfluss auf das In­fek­tionsgeschehen.

So auch das RKI im Oktober 2020 gegenüber dem da­­maligen Gesundheitsmi­nis­ter ausweislich inzwischen veröffentlichter Besprechungsprotokolle. Die Echt­heit der veröffentlichten Protokolle ist gerichtlich anerkannt.

Hierin heißt es (Protokoll der Sitzung des RKI vom 30.10.20, S. 1714, 4. Punkt):

 „… es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2 Masken außerhalb des Ar­beits­schutzes, dies könnte auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wer­den.“

Und diese Beurteilung entspricht auch der allgemein anerkannten Co­chrane Studie, die im November 2020 veröffentlicht wurde. Ihr Ergebnis ist, dass das Tragen von Masken in der Bevölkerung wahr­schein­lich einen ge­ringen oder gar keinen Ein­fluss auf das Auftreten von Erkrankungen wie Grippe und Coro­na hätte (tagesschau.de/faktenfinder/corona-studie-masken-101.html).

Der Maskentragungsverpflichtung fehlte vor diesem Hintergrund und entgegen der öffentlichen Ver­laut­barung durch die Exekutive also von Anfang an die be­haup­tete wissen­schaftli­che Grundlage und da­mit deren Legitimation. Dies muss in­zwi­schen als gesi­chert angesehen werden.

Und dennoch werden wie im vorgenannten Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht noch hohe Bußgel­der verhängt, bei Gericht noch nicht ein­mal eine Verhandlung hierüber zugelassen.

Und aus all diesen Gründen komme ich zu dem Ergebnis, dass Corona-Maß­nah­­men-Kritiker vor dem Gesetz nicht gleichgestellt sind, sondern deut­lich schlechter.

Und dies stellt eine Gefahr für unseren Rechtsstaat dar, weshalb ich die weitere im Titel aufgeworfene Frage – ob die Schlechterstellung von Maßnahme Kriti­kern Impli­kationen für unser Rechts­system hat – mit einem eindeutigen „Ja“ be­ant­­worte.

Denn ein partiell ausgehebeltes Rechtssystem, von dem ich aus vorgenannten Gründen ausgehe, bedeutet, dass dieses nicht mehr funktioniert.

Und dies birgt Gefahren für uns alle. Denn schon morgen könnten hier­von nicht nur insbesondere Maßnahmenkritiker betroffen sein. Der Kreis könnte wegen fehlender Verbindlichkeit des Gesetzes in welche Rich­tung auch immer ausge­wei­tet werden. Und damit ist jede/r potentiell betroffen.

Außerdem fließt Arbeitszeit in das vorbeschriebene Vorgehen der Behörden und damit Steuergelder; andere Aufgaben der Behörden bleiben deswegen liegen – alles zu Lasten der Bevölkerung und des Rechtssystems.

Lasst uns dieser Schieflage entgegenwirken. Meldet Euch bei Euren regionalen Ansprechpartnern der Montagsspaziergänge und helft dabei, dass Schritt für Schritt zunächst vor Ort und dann bundesweit wieder ein Miteinander entsteht. Denn das ist die Basis für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse. Und im Übrigen auch für Frieden. Und dafür braucht es jeden Einzelnen.

Gastautorin: Sibylle Killinger, Rechtsanwältin im Inntal

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