Gibt es eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz für rechtlich verfolgte Corona Kritiker?
Meine Antwort hierauf lautet: Nein. Und was besagt dies über unser Rechtssystem?
Im Rahmen meiner Tätigkeit kann ich diverse von Rechtsverfolgungsbehörden zu Lasten der rechtlich verfolgten Kritiker begangene Rechtsverstöße feststellen.
Beispielsweise
- werden Kritiker wegen eines anderen Tatvorwurfs verurteilt, als für den sie angeklagt waren; ausdrückliche Nachfragen vor der mündlichen Verhandlung, um den Tatvorwurf definitiv zu klären, wurden nicht beantwortet;
- wird Akteneinsicht nicht bzw. nicht vollständig gewährt bzw. um mehrere Monate verzögert, was eine eklatante Beschneidung der Verteidigungsrechte der verfolgten Kritiker bedeutet;
- wurde den Belastungszeugen vor dem Verhandlungstermin die vorgeworfene Tat und das Tatdatum mitgeteilt, so dass sie sich hierauf vorbereiten konnten, nicht aber den Entlastungszeugen;
- wird in mündlichen Verhandlungen das Verteidigungsvorbringen zu weiten Teilen nicht zugelassen,
- und vieles mehr.
Und deswegen beantworte ich die im Titel aufgeworfene Frage, ob Corona-Maßnahmen-Kritiker vor dem Gesetz gleichbehandelt werden, mit einem klaren „Nein“!
Im Einzelnen:
Die vorbeschriebenen durch die Rechtsverfolgungsbehörden begangenen Rechtsverstöße ereigneten sich bis zum heutigen Tag im Zusammenhang mit der Verfolgung von Tatvorwürfen wie, dass eine Corona-Maßnahmen-Kritikerin vor über zwei Jahren im Dezember 2021 als Versammlungsleiterin gegen die Beschränkung der Versammlungsbescheide verstoßen haben soll, dafür Sorge zu tragen, dass 60 Minuten vor Versammlungsbeginn 100 Ordner auf der Versammlungsfläche präsent sind. Die Ordner hätten gemäß Begründung der Beschränkung im Versammlungsbescheid bei den Teilnehmern insbesondere die Einhaltung der Maskenpflicht überwachen sollen.
Für derartige Vorwürfe wird noch heute, also im Jahr 2024, ein Bußgeld von € 800.- pro Verstoß festgesetzt, ungeachtet der Tatsache, dass derart deutlich vor Versammlungsbeginn noch keine Versammlungsteilnehmer vor Ort waren und somit durch diese auch keine Masken- oder sonstige Verstöße begangen werden konnten.
UND: der anzeigeerstattende Polizist selbst, der hunderte weitere Maskenverstöße zur Anzeige brachte, dabei fotografiert und gefilmt wurde, wie er selbst trotz geltender Maskentragepflicht keine Maske trug und keinen Sicherheitsabstand einhielt und dies sogar, während er gegen Maßnahmekritiker vorging.
Dies ist den Rechtsverfolgungsbehörden bekannt.
Die Frage drängt sich auf: Kann es angesichts dessen bei der Verhängung von Bußgeldern bei irgendeiner der beteiligten Behörden – Ordnungsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht – also wirklich um die Sicherung des Infektionsschutzes gehen? Oder ist dies nur ein Vorwand?
Eine Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Versammlungsbescheide wegen fehlender Rechtsgrundlage ließ das Gericht nicht zu.
Und dies, obgleich keine Rechtsprechung auffindbar ist, die die Rechtmäßigkeit der vorgenannten Beschränkung bestätigen würde. Der Grund hierfür drängt sich auf: die Gesetzeslage erlaubt schlichtweg derlei Beschränkungen nicht.
Dennoch ließ die Richterin noch nicht einmal eine Verhandlung hierüber zu und ebenso wenig zu diversem weiteren Verteidigungsvorbringen.
Und unter anderem hierauf stütze ich also meine Einschätzung, dass rechtlich verfolgte Coronas-Maßnahmen-Kritiker nur sehr reduzierte Rechte haben, eine Gleichheit vor dem Gesetz nicht besteht.
Und dieser Auffassung bin ich deswegen umso mehr, weil der Sinn der vorgenannten im Versammlungsbescheid aufgeführten Begründung für die hohe Ordnerzahlvorgabe, nämlich die Überwachung der Maskenpflicht, inzwischen widerlegt ist.
Denn das Tragen von Masken im Außenbereich hat keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen.
So auch das RKI im Oktober 2020 gegenüber dem damaligen Gesundheitsminister ausweislich inzwischen veröffentlichter Besprechungsprotokolle. Die Echtheit der veröffentlichten Protokolle ist gerichtlich anerkannt.
Hierin heißt es (Protokoll der Sitzung des RKI vom 30.10.20, S. 1714, 4. Punkt):
„… es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2 Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“
Und diese Beurteilung entspricht auch der allgemein anerkannten Cochrane Studie, die im November 2020 veröffentlicht wurde. Ihr Ergebnis ist, dass das Tragen von Masken in der Bevölkerung wahrscheinlich einen geringen oder gar keinen Einfluss auf das Auftreten von Erkrankungen wie Grippe und Corona hätte (tagesschau.de/faktenfinder/corona-studie-masken-101.html).
Der Maskentragungsverpflichtung fehlte vor diesem Hintergrund und entgegen der öffentlichen Verlautbarung durch die Exekutive also von Anfang an die behauptete wissenschaftliche Grundlage und damit deren Legitimation. Dies muss inzwischen als gesichert angesehen werden.
Und dennoch werden wie im vorgenannten Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht noch hohe Bußgelder verhängt, bei Gericht noch nicht einmal eine Verhandlung hierüber zugelassen.
Und aus all diesen Gründen komme ich zu dem Ergebnis, dass Corona-Maßnahmen-Kritiker vor dem Gesetz nicht gleichgestellt sind, sondern deutlich schlechter.
Und dies stellt eine Gefahr für unseren Rechtsstaat dar, weshalb ich die weitere im Titel aufgeworfene Frage – ob die Schlechterstellung von Maßnahme Kritikern Implikationen für unser Rechtssystem hat – mit einem eindeutigen „Ja“ beantworte.
Denn ein partiell ausgehebeltes Rechtssystem, von dem ich aus vorgenannten Gründen ausgehe, bedeutet, dass dieses nicht mehr funktioniert.
Und dies birgt Gefahren für uns alle. Denn schon morgen könnten hiervon nicht nur insbesondere Maßnahmenkritiker betroffen sein. Der Kreis könnte wegen fehlender Verbindlichkeit des Gesetzes in welche Richtung auch immer ausgeweitet werden. Und damit ist jede/r potentiell betroffen.
Außerdem fließt Arbeitszeit in das vorbeschriebene Vorgehen der Behörden und damit Steuergelder; andere Aufgaben der Behörden bleiben deswegen liegen – alles zu Lasten der Bevölkerung und des Rechtssystems.
Lasst uns dieser Schieflage entgegenwirken. Meldet Euch bei Euren regionalen Ansprechpartnern der Montagsspaziergänge und helft dabei, dass Schritt für Schritt zunächst vor Ort und dann bundesweit wieder ein Miteinander entsteht. Denn das ist die Basis für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse. Und im Übrigen auch für Frieden. Und dafür braucht es jeden Einzelnen.
Gastautorin: Sibylle Killinger, Rechtsanwältin im Inntal