Ein (bisher un-)veröffentlichte Leserbrief
Das Landratsamt Rosenheim hat offensichtlich eine Offensive zur Akquisition neuer Migranten- und Flüchtlingsunterkünfte gestartet. Davon sind alle größeren und kleineren Orte im Landkreis betroffen. Die Aktionen des Landratsamtes laufen schon seit einiger Zeit, und es bestehen konkrete Planungen mit Verträgen für neue Standorte und Siedlungen. Als letzter Schritt müssen nun wohl oder übel auch die betroffenen Gemeinden über die jeweiligen Vorhaben informiert werden.
Interessanterweise gibt es hier nun sehr unterschiedliche Ergebnisse aus den Beratungen und wohl auch Beschlüssen der
Gemeindegremien. So wurde die Unterkunft für 160 Personen in Feldkirchen-Westerham sowohl vom Bauausschuss als auch vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. In Tuntenhausen hat man sich im Gegenteil für ein vergleichbares Heim komplett dafür (!)
entschieden. Ist das dann auch die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung oder hat der Gemeinderat in Tuntenhausen keine Handhabe dagegen gesehen? Dabei gibt es hierzu sehr umfangreiche Argumente. So ist die Verabschiedung einer Veränderungssperre immer ein erstes Mittel, um übergriffige Planungen des Landratsamtes auf Gemeindegrund zu verhindern. Schließlich wurden Gemeindeflächen immer von/für die lokale Bevölkerung geplant, sei es als Wohnraum oder Gewerbebetrieb.
Vorhaben des Landratsamtes waren so gut wie nie Gegenstand von Planungen. Jetzt gerät nun so manches gemeindliches Flächenkonzept aus den Fugen. Und darüber lässt sich dann ganz individuell eine Gegenargumentation aufbauen.
Eine Volksbefragung wie vor kurzem in Tuntenhausen zu einem anderen Projekt mit weniger potenzieller Brisanz wäre wohl zumindest angemessen gewesen. Auch weitere Gemeinden wie Rott am Inn zeigen wie es funktionieren kann. Wichtig ist hier eine klare Mehrheit im Gemeinderat, die dann den Bürgermeister auch auf dem Klageweg unterstützt. Man kann also Gemeinderäten, die wie Tuntenhausen sich offensichtlich über viele neue Bürger aus völlig fremden Kulturkreisen freuen, nur empfehlen, zuvor ihre Bürger zu befragen, zum Beispiel auf Basis eines Ratsbegehrens. Denn die Wege, die Geschicke der Gemeinde auch in diesem speziellen Fall nicht aus der Hand zu geben, also nicht dem Landratsamt und damit der bayerischen Staatsregierung zu überlassen, sondern die gesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung konsequent weiterzuführen, sind klar!
Nebenbei: Die Gemeinden wissen nicht einmal, welche Migranten und Flüchtlinge kommen werden, stimmen aber tlw. vollständig zu. Das hohe Potenzial an gewaltbereiten, speziell jungen Männern für bes. unsere weiblichen Dorfbewohnerinnen wird wohl tatsächlich nicht einmal öffentlich diskutierbar sein (Entscheiden Sie selbst: Ist eine solche Frage überhaupt noch zulässig oder ist man mit dieser Frage schon ein „Nazi“?)
Leserbriefschreiber der Red. bekannt.